Stellungnahme des Bundesrates
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung von Kostenhilfe für Drittbetroffene in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte
(EGMR-Kostenhilfegesetz - EGMRKHG)

Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 beschlossen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zu § 1 Absatz 1 Nummer 2 EGMRKHG

§ 1 Absatz 1 Nummer 2 ist wie folgt zu fassen:

"2.

Begründung:

Dass einer drittbetroffenen Person in Verfahren vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte Kostenhilfe gewährt werden soll, verdient Zustimmung. Allerdings legen der Wortlaut von § 1 Absatz 1 Nummer 2 EGMRKHG-E und die Begründung des Gesetzentwurfs nahe, dass die Kostenhilfe nur dem Drittbetroffenen gewährt wird, der einen Antrag auf Beteiligung stellt. Indes erscheint es sachgerecht, erst recht auch der drittbetroffenen Person Kostenhilfe zu gewähren, die der Präsident des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte von Amts wegen beteiligt hat.