Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz über die Errichtung einer Bundeskanzler-Helmut-SchmidtStiftung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 183. Sitzung am 7. Juli 2016 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Kultur und Medien - Drucksache 18/9079 - den von den Fraktionen der CDU/CSU und SPD eingebrachten Entwurf eines Gesetzes über die Errichtung einer Bundeskanzler-HelmutSchmidt-Stiftung - Drucksache 18/8858 - mit folgender Maßgabe, im Übrigen unverändert angenommen:

" § 2 Absatz 4 wird aufgehoben."

Fristablauf: 23.09.16
Initiativgesetz des Bundestages