Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/12602 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten - Drucksachen 18/11243, 18/11616 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 067/17 (PDF)