Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 222. Sitzung am 14. Mai 2009 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 016/13017 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit - Drucksache 016/12588 - unverändert angenommen.


Fristablauf: 12.06.09
Erster Durchgang: Drucksache. 183/09 (PDF)