Beschluss des Bundesrates
Gesetz zu dem Vertrag vom 12. November 2008 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Bulgarien über die Zusammenarbeit bei der Bekämpfung des grenzüberschreitenden Missbrauchs bei Leistungen und Beiträgen zur sozialen Sicherheit durch Erwerbstätigkeit und von nicht angemeldeter Erwerbstätigkeit sowie bei illegaler grenzüberschreitender Leiharbeit

Der Bundesrat hat in seiner 859. Sitzung am 12. Juni 2009 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 14. Mai 2009 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 87 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.