Antrag des Landes Nordrhein-Westfalen
Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines Tierwohlkennzeichens
(Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG)

Punkt 38 der 982. Sitzung des Bundesrates am 8. November 2019

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

In dem Spannungsfeld zwischen Erwartungen und Umsetzbarkeit bietet sich ein abgestuftes Vorgehen an, um die Einführung des Vorhabens zeitlich nicht zu verzögern. So kann eine freiwillige Tierwohlkennzeichnung ein erstes, aber dennoch zentrales Modul darstellen, um wichtige Impulse für den nachhaltigen Beginn eines breiten Entwicklungsprozesses - sowohl in Richtung der Tierhalter als auch in Bezug auf die gesellschaftliche Akzeptanz - auszusenden. Entscheidend dabei ist, dass das Tierwohlkennzeichen im Ergebnis eine größtmögliche Akzeptanz und Marktdurchdringung erfährt.

Angesichts offener Märkte sollte eine enge Abstimmung auf europäischer Ebene erfolgen. Unterschiedliche Vorgehensweisen in den Mitgliedstaaten sind für den Verbraucher eher verwirrend und schwächen eine breite gesellschaftliche Akzeptanz jedweden Tierwohllabels.