Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Umsetzung europäischer Richtlinien zur Verwirklichung des Grundsatzes der Gleichbehandlung

Der Bundesrat hat in seiner 824. Sitzung am 7. Juli 2006 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 29. Juni 2006 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Abs. 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.