Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates "Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration"

Die Ministerpräsidentin des Landes Mecklenburg-Vorpommern Schwerin, 18. September 2018

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Regierenden Bürgermeister
Michael Müller

Sehr geehrter Herr Präsident,
die Landesregierung Mecklenburg-Vorpommern hat am 18.09.2018 beschlossen, dem Bundesrat die als Anlage beigefügte Entschließung des Bundesrates "Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration" zuzuleiten.

Ich bitte Sie, die Vorlage gemäß § 36 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Bundesrates auf die Tagesordnung der 970. Sitzung am 21. September 2018 zu setzen und anschließend den Ausschüssen zur Beratung zuzuweisen.

Mit freundlichen Grüßen
Manuela Schwesig

Entschließung des Bundesrates "Tierschutzgerechte Umsetzung des Verbots der betäubungslosen Ferkelkastration"

Der Bundesrat möge beschließen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Als Alternativen zur betäubungslosen Kastration unter acht Tage alte männliche Ferkel sind die chirurgische Kastration unter Betäubung sowie die Impfung gegen Ebergeruch und die Jungebermast möglich. Diese Alternativen haben sowohl Vorteile aber auch Nachteile.

Für die Kastration unter Betäubung steht gegenwärtig nur die Injektionsnarkose mit einer für das Schwein zugelassenen Arzneimittelkombination zur Verfügung. Diese Methode birgt jedoch auf Grund einer sehr langen Nachschlafphase die Gefahr von Verlusten bei den Jungtieren.

Die weiteren zur Verfügung stehenden, zulässigen Alternativen zur betäubungslosen Kastration, die Jungebermast und die Impfung gegen Ebergeruch sind wegen geringer Absatzmärkte bzw. unzureichender Akzeptanz in der Wertschöpfungskette gegenwärtig flächendeckend kaum umsetzbar.

Um den Tierhaltern einen größeren Handlungsspielraum und bessere Rahmenbedingungen im europäischen und internationalen Wettbewerb zu verschaffen und um die hohe fachliche Kompetenz der Sauenhalter in Deutschland zu erhalten, soll der Bund gebeten werden, Forschungsvorhaben mit dem Ziel, weitere Alternativen zur betäubungslosen Kastration unter acht Tage alte männliche Ferkel, die eine Schmerzausschaltung gewährleisten, aufzulegen.

Der aktuell auf Referentenebene diskutierte Entwurf eines Gesetzes zur Einführung und Verwendung eines staatlichen Tierwohlkennzeichens (Tierwohlkennzeichengesetz - TierWKG) berücksichtigt das Thema "Herkunftskennzeichnung" bisher nicht. Die nationalen Tierschutzstandards, hier das Verbot der betäubungslosen Kastration unter acht Tage alter männlicher Ferkel, sollen in der Herkunftskennzeichnung besondere Berücksichtigung finden.