Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 237. Sitzung am 1. Juni 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit - Drucksache 18/12582 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Chemikaliengesetzes und zur Änderung weiterer chemikalienrechtlicher Vorschriften - Drucksache 18/11949 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 166/17 (PDF)

1. Artikel 1 wird wie folgt geändert:

2. Artikel 2 wird wie folgt geändert:

3. Artikel 4 Nummer 2 wird wie folgt geändert: