Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Stellungnahme der Europäischen Kommission zu dem Beschluss des Bundesrates zur Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschaftsund Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum - COM (2013) 3089 final

Brüssel, 30. 5. 2013
C(2013) 3089 final

Herrn Winfried KRETSCHMANN
Präsident des Bundesrates
Leipziger Straße 3 - 4
D -10117 Berlin

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident, die Kommission dankt dem Bundesrat für seine Stellungnahme zu der Mitteilung der Kommission "Eine verstärkte Partnerschaft im Europäischen Forschungsraum im Zeichen von Exzellenz und Wachstum" (COM (2012) 392 final) und entschuldigt sich für die späte Antwort.

Die Kommission begrüßt, dass der Bundesrat den Überlegungen der Kommission zur weiteren Gestaltung des Europäischen Forschungsraums (EFR) positiv gegenübersteht und. das Ziel unterstützt, die Effizienz und Exzellenz der öffentlichen Forschungssysteme zu erhöhen, Freizügigkeit für Forscherinnen und Forscher zu schaffen und einen freien Verkehr von Wissen zu ermöglichen. Die Optimierung der Forschungsleistungen Europas wird zu Wachstum und zur Schaffung von Arbeitsplätzen beitragen.

Die Kommission bestätigt, dass die nationalen Forschungssysteme die Grundlage für den EFR bilden und dass sie - auf freiwilliger Basis, solange sich dieser Ansatz bewährt -untereinander offener und stärker verknüpft sein sollten Insgesamt wurden in den vergangenen Jahren bedeutende Fortschritte in Europa erzielt, allerdings sind in einzelnen EFR-Dimensionen oder in bestimmten Mitgliedstaaten weitere Reformen oder Maßnahmen erforderlich, um Leistung und Effektivität der Forschung Europas anzuheben. Die Kommission teilt die Einschätzung, dass der Vielfalt und den Spezifitäten der Forschungssysteme der einzelnen Mitgliedstaaten Rechnung getragen werden sollte und dass die Anstrengungen sich auf die Bereiche konzentrieren sollten, in denen das Potenzial der europäischen Forschungssysteme auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene besser ausgeschöpft werden kann.

Die Kommission erkennt an, dass Deutschland seit der Verwirklichung des Europäischen Forschungsraums beständig, unterstützend und aktiv zum Aufbau und zur Festigung des EFR beigetragen hat. Die Kommission schätzt die bewährten Verfahren, die in Deutschland bereits seit vielen Jahren in mehreren Schwerpunktbereichen des EFR fest etabliert sind Dazu zählen u.a. die transparente Vergabe von Forschungsmitteln, einschließlich der wettbewerbsgestützten Vergabe und des "Peer-Review", die Evaluierung von Forschungseinrichtungen oder die offenen, transparenten und leistungsorientierten Einstellungsverfahren für Forscherinnen und Forscher Dem Austausch der Mitgliedstaaten über diese bewährten Verfahren wird größte Bedeutung zukommen; außerdem wird auf diese Weise das Voneinander-Lernen gefördert werden.

Die Forschungs- und Forschungsförderorganisationen werden, wie in der Stellungnahme dargelegt, innerhalb der Grenzen ihrer von den nationalen Behörden eingeräumten jeweiligen Selbstständigkeit und rechtlichen Zuständigkeit handeln. Die Kommission hält es für erforderlich, dass die nationalen Behörden, Forschungs- und Forschungsförderorganisationen bei der Festlegung ihrer Forschungsschwerpunkte und der besten Konzepte zur Umsetzung des EFR auf nationaler Ebene zusammenarbeiten.

Die Kommission schlägt vor, die Mitgliedstaaten und Forschungsorganisationen bei der Durchführung ihrer jeweiligen Maßnahmen im Rahmen ihrer rechtlichen Befugnisse zu unterstützen. Wie in der Stellungnahme dargelegt wurde, beabsichtigt die Kommission weder, die Situation zu kontrollieren noch Bereiche außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs zu regulieren. Allerdings muss die Kommission die Fortschritte in enger Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten überwachen, wie es in den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2012 und der Stellungnahme gefordert wurde.

Die Kommission wird ein robustes EFR-Überwachungssystem schaffen und anwenden, durch das der Verwaltungsaufwand für die Mitgliedstaaten und betroffenen Organisationen reduziert werden soll. Dies wird in Zusammenarbeit mit EUROSTAT und den Statistikämtern der Mitgliedstaaten erfolgen. In den Fällen, in denen keine Daten bereitgestellt werden oder vorliegen, muss die Kommission gegebenenfalls mit Forschungsinstituten und Hochschulen sowie mit nationalen Behörden interagieren.

Wie in der Mitteilung angekündigt und in den Schlussfolgerungen des Rates vom 11. Dezember 2012 bestätigt wurde, wird die EFR-Überwachung in enger Verbindung mit dem Europäischen Semester durchgeführt werden. Nationale Reformen und deren Umsetzung werden ab dem Europäischen Semester 2013 in den nationalen Reformprogrammen dargelegt. Im September 2013 wird die Kommission in Zusammenarbeit mit dem Ausschuss für den Europäischen Forschungsraum (ERAC) den ersten jährlichen ERA-Fortschrittsbericht erstellen. Anhand dieses Berichts wird es möglich sein, auf nationaler Ebene die Bereiche zu ermitteln, in denen weitere Fortschritte und Reformen erforderlich sind.

Die Kommission hofft, mit diesen Erläuterungen auf die Fragen in Ihrer Stellungnahme eingegangen zu sein, und sieht der Weiterführung des politischen Dialogs mit dem Bundesrat erwartungsvoll entgegen.

Mit vorzüglicher Hochachtung

Siehe Drucksache 414/12(B) HTML PDF