Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am 9. Oktober 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Innenausschusses - Drucksache 18/2640 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Sechsten Gesetzes zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes - Drucksache 18/2337 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 225/14 (PDF)