Beschluss des Bundesrates
Sechstes Gesetz zur Änderung des Verwaltungs-Vollstreckungsgesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. November 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 9. Oktober 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.