Unterrichtung durch die Bundesregierung
Stellungnahme der Bundesregierung zu der Entschließung des Bundesrates zur Beschäftigung von ausländischen Saisonarbeitskräften

Bundesministerium Berlin, den 21. Juni 2006
für Arbeit und Soziales Staatssekretär

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Präsident,

unter Bezugnahme auf die

übersende ich Ihnen beigefügt die Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zu den in der Entschließung enthaltenen Bitten zur Verhandlung mit der polnischen Regierung und zur Eckpunkteregelung.


Mit freundlichen Grüßen
Kajo Wasserhövel
*) siehe Drucksache 906/05(B) HTML PDF

Antwort des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales auf die in der Entschließung des Bundesrates vom 10. Februar 2006 (Drucksache 906/05 (PDF) ) enthaltenen Bitten zur Verhandlung mit der polnischen Regierung und zur Eckpunkteregelung

I. Die Entschließung des Bundesrates lautet wie folgt:

"Die Bundesregierung wird deshalb gebeten, die Verhandlungen mit der polnischen Regierung mit dem Ziel fortzuführen, für Saisonkräfte aus diesem Land im polnischen Sozialversicherungsrecht eine Regelung für geringfügig Beschäftigte, angelehnt an die in Deutschland geltenden Bestimmungen, einzuführen".

Hierzu wird mitgeteilt, dass das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gemeinsam mit dem Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz diesen Punkt in mehreren Gesprächen mit dem polnischen Sozialministerium angesprochen hat.

Die polnische Seite hat dabei immer wieder darauf hingewiesen, dass eine Änderung der Rechtslage in Polen nicht beabsichtigt sei. Nach polnischem Recht bestehe vom ersten Tag der Aufnahme der Beschäftigung bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Sozialversicherungspflicht, und zwar unabhängig vom Umfang und der Geltungsdauer des Arbeitsvertrags.

II. Die Entschließung des Bundesrates lautet wie folgt:

"Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, in die neue Eckpunkteregelung für die Jahre 2006 und 2007 zur Zulassung ausländischer Saisonkräfte eine Härtefallregelung mit Öffnungsklausel aufzunehmen. Mit dieser Öffnungsklausel sollen bei besonderen betrieblichen Konstellationen, wie z.B. einer Ausdehnung der Anbauflächen, einer Intensivierung der Produktion oder einer Betriebsumstellung, auch unter Berücksichtigung des Strukturwandels in der Landwirtschaft Härten für die Betriebe zu vermeiden".

Hierzu wird mitgeteilt, dass die mit den beteiligten Verbänden der Arbeitgeber und Gewerkschaften vereinbarten und vom Kabinett gebilligten Eckpunkte u. a. Folgendes vorsehen: Für jeden Betrieb werden mittel- und osteuropäische Beschäftigte in Höhe von 80% der Zulassungen des Jahres 2005 ohne individuelle Prüfung der Vermittlungsmöglichkeiten inländischer Arbeitsuchender zur Beschäftigung zugelassen. Weitere Zulassungen mittel- und osteuropäischer Saisonbeschäftigter werden nur bewilligt, soweit für die Tätigkeiten keine inländischen Arbeitsuchenden vermittelt werden können. Durch die weitere Zulassung darf die Zahl der in dem Betrieb insgesamt beschäftigten mittel- und osteuropäischen Saisonarbeitnehmer 90 % der Zulassungen des Jahres 2005 nicht überschreiten.

Seitens der Bundesregierung wurden zur Anwendung dieser Quoten folgende Klarstellungen vorgenommen: Bei der Berechnung der Quoten werden alle mittel- und osteuropäischen Saisonkräfte berücksichtigt, deren Beschäftigung durch die Agenturen für Arbeit im Jahr 2005 bewilligt worden ist. Dies gilt auch dann, wenn das Arbeitsverhältnis z.B. durch Absage der angeforderten ausländischen Saisonkraft nachträglich nicht zustande gekommen - ist oder arbeitgeberseitig wegen Änderungen des Bedarfs storniert worden ist.

Bei Erweiterungen der Anbauflächen und beim Anbau personalintensiver Kulturen werden die Agenturen für Arbeit flexibel auf den zusätzlichen Personalbedarf eingehen und auch ihn entsprechend dem allgemeinen Schlüssel der Eckpunkte - also im Verhältnis 80 zu 10 zu 10 lösen helfen, wenn die Betriebe den Kräftemehrbedarf plausibel begründen können. Insbesondere mit dieser Präzisierung ist den Bedenken der landwirtschaftlichen Betriebe gegen die neue Eckpunkteregelung Rechnung getragen worden.

Wenn sich angesichts der Kürze der Zeit bis zu den ersten Ernten bis Mitte 2006 nicht die erforderliche Zahl von Saisonarbeitern am deutschen Markt erreichen lässt, wird mit dem Restbedarf flexibel verfahren werden. Danach können die Agenturen für Arbeit weitere mittel- und osteuropäische Saisonbeschäftigte bewilligen, wenn sich herausstellen sollte, dass sich für die Erfüllung der Inländerquote von 10 Prozent nicht rechtzeitig in ausreichender Zahl geeignete inländische Arbeitsuchende für die Arbeiten finden lassen. Die Landwirtschaft soll ihren saisonalen Arbeitskräftebedarf decken können.

Mit diesen Klarstellungen verfügen die Landwirte jetzt über ein großes Maß an Planungssicherheit. Damit wird gewährleistet, dass sie ihre Ernten zuverlässig und ohne Schäden einbringen können.