Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zur Lage im Libanon

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112095 - vom 13. Juni 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Mai 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. äußerst besorgt über die Eskalation der Gewalt im Libanon und zutiefst beunruhigt über die institutionelle Situation, die im Libanon nach dem Scheitern der Präsidentschaftswahlen entstanden war,

B. in der Erwägung, dass bei den jüngsten heftigen Zusammenstößen, zu denen es im Anschluss an die Beschlüsse der libanesischen Regierung vom 6. Mai 2008 zwischen der Hisbollah und anderen Milizen in Beirut und in anderen Teilen des Libanon kam, und den Gewalttätigkeiten, die der Absatzung des mit der Sicherheit des Flughafens betrauten Generals und dem Verbot der Kommunikationssysteme der Hisbollah folgten, Dutzende von Menschen getötet und Hunderte verletzt wurden,

C. in der Erwägung, dass die libanesische Regierung - mit dem Ziel, die Zusammenstöße zu beenden - die Beschlüsse, welche die Gewalttätigkeiten ausgelöst hatten, zurückgenommen und die libanesische Armee mit der Bewältigung der Krise betraut hat,

D. in der Erwägung, dass das libanesische Parlament auch vor November 2007, als die Amtszeit des libanesischen Staatspräsidenten ablief, seine verfassungsmäßige Rolle nicht ausgeübt hat und dass das Land institutionell vollkommen blockiert ist, was schwerwiegende Auswirkungen auf das Funktionieren der Demokratie hat,

E. in der Erwägung, dass die Hisbollah nicht nur eine politische Partei ist, die sich in der Opposition befindet, sondern auch eine bewaffnete Gruppe, die einen beträchtlichen Teil des libanesischen Territoriums kontrolliert, einschließlich des Gebiets, in dem die schiitischen Gemeinschaften leben,

F. in der Erwägung, dass sich die betroffenen Parteien am 15. Mai 2008 auf Initiative der Liga der Arabischen Staaten darauf einigten, die bewaffneten Auseinandersetzungen umgehend einzustellen, den nationalen Dialog über die Fragen der Regierung der Nationalen Einheit und des neuen Wahlgesetzes wieder aufzunehmen und das normale Leben und die Situation, die vor den jüngsten Ereignissen geherrscht hatte, wiederherzustellen,

G. in der Erwägung, dass die derzeitige politisch ausweglose Situation im Libanon ein ordnungsgemäßes Funktionieren des Landes verhindert; in der Erwägung, dass diese politische Krise die fragile Stabilität im Libanon und in der gesamten Region erheblich bedroht; in der Erwägung, dass ein stabiler, uneingeschränkt souveräner, geeinter und demokratischer Libanon für die Stabilität und die friedliche Entwicklung des gesamten Nahen Ostens von ausschlaggebender Bedeutung ist,

H. in der Erwägung, dass der Libanon ein Land mit starken politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Bindungen an Europa und ein wichtiger Partner der Europäischen Union im Nahen Osten ist; in der Erwägung, dass ein souveräner und demokratischer Libanon eine entscheidende Rolle bei der Entwicklung einer starken Europa-Mittelmeer-Partnerschaft spielen kann,

I. in der Erwägung, dass gemäß Artikel 2 des Assoziationsabkommens die Beziehungen zwischen den Vertragsparteien und alle Bestimmungen des Abkommens auf der Wahrung der Grundsätze der Demokratie und der Achtung der Menschenrechte beruhen, wie sie in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegt sind, von denen sich die Vertragsparteien in ihrer Innen- und Außenpolitik leiten lassen und die wesentlicher Bestandteil des Abkommens sind; in der Erwägung, dass der Assoziationsrat im Rahmen des in dem Abkommen vorgesehenen regelmäßigen politischen Dialogs die notwendigen Maßnahmen ergreifen kann, um die Zusammenarbeit zwischen dem Europäischen Parlament und dem libanesischen Parlament zu fördern,

J. in der Erwägung, dass mit der Resolution 1757 (2007) des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen ein internationaler Sondergerichtshof errichtet wurde, um die Personen zu verfolgen, die für die Ermordung des ehemaligen Ministerpräsidenten Rafik Hariri und für andere politische Morde im Libanon verantwortlich sind,

K. in der Erwägung, dass der Libanon immer noch vor großen finanziellen und wirtschaftlichen Herausforderungen steht; in der Erwägung, dass die libanesischen Staatsorgane am 4. Januar 2007 ein umfassendes soziales und wirtschaftliches Reformprogramm verabschiedet haben; in der Erwägung, dass die Europäische Union eine Makrofinanzhilfe in Höhe von 80 Millionen EUR angeboten hat, die darauf abzielt, die nationalen Bemühungen des Libanon im Hinblick auf den Wiederaufbau nach dem Krieg und eine nachhaltige Erholung der Wirtschaft zu unterstützen und dadurch die finanziellen Zwänge, die die Durchführung des Wirtschaftsprogramms der Regierung behindern, abzubauen,

L. in der Erwägung, dass mehr als 300 000 palästinensische Flüchtlinge weiterhin unter schwierigen Lebensbedingungen im Libanon leben; in der Erwägung, dass Ausbrüche von Gewalt und Kämpfe mit der Armee, zu denen es in einigen palästinensischen Flüchtlingslagern gekommen ist, die Lage im Land noch weiter verschärft haben,

M. in der Erwägung, dass die territoriale Integrität der Shebaa-Farmen immer noch ein ungelöstes Problem ist,