Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Der Bundesrat hat in seiner 937. Sitzung am 16. Oktober 2015 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 15. Oktober 2015 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.