Beschluss des Bundesrates
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Grenz- und Küstenwache und zur Aufhebung der Gemeinsamen Aktion 098/700/JHA des Rates, der Verordnung (EU) Nr. 1052/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates und der Verordnung (EU) Nr. 2016/1624 des Europäischen Parlaments und des Rates

COM (2018) 631 final; Ratsdok. 12143/18

Der Bundesrat hat in seiner 972. Sitzung am 23. November 2018 gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG die folgende Stellungnahme beschlossen:

Der Bundesrat bittet die Bundesregierung, bei den Verhandlungen zum Verordnungsvorschlag darauf hinzuwirken, dass das gemäß Artikel 49 Absatz 1 Buchstabe c des Verordnungsvorschlags vorgesehene Referenzmodell eines Rückführungsfallmanagementsystems flexibler formuliert wird. Nach derzeitiger Lesart scheint die Anwendung des noch zu entwickelnden Referenzmodells für die Mitgliedstaaten verbindlich; bewährte nationale Systeme dürfen aber nicht bestehen bleiben. Vor dem Hintergrund des unterschiedlichen Verwaltungsaufbaus der Mitgliedstaaten und der weiteren föderalen Binnendifferenzierung (unter anderem innerhalb der Länder) sowie der unterschiedlichen Herkunftsländer der Migrantinnen und Migranten und der damit zu bewältigenden unterschiedlichen Anforderungen an das Rückkehrmanagement haben sich über die letzten Jahre bereits funktionierende Rückführungssysteme entwickelt, die sich in der Praxis bewährt haben. Das zu entwickelnde Referenzmodell sollte für die Mitgliedstaaten als Modell dienen, jedoch bereits bewährte Systeme nicht gänzlich ausschließen.