Unterrichtung durch das Europäische Parlament Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. Mai 2008 zu den Waffen, die (abgereichertes) Uran enthalten, und ihren Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und die Umwelt - Wege zu einem weltweiten Verbot des Einsatzes solcher Waffen

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 112095 - vom 13. Juni 2008.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. Mai 2008 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass (abgereichertes) Uran in der modernen Kriegsführung in großem Umfang verwendet wurde, sowohl in der Munition gegen harte Ziele in ländlicher und städtischer Umgebung als auch in gehärteten Abwehrschilden gegen Raketen- und Artillerieangriffe,

B. in der Erwägung, dass bereits seit seiner Verwendung durch die alliierten Streitkräfte im ersten Krieg gegen den Irak gewichtige Bedenken bezüglich der radiologischen und chemischem Toxizität der feinen Uranpartikel bestehen, die entstehen, wenn diese Waffen auf harte Ziele treffen, und dass darüber hinaus Bedenken wegen der Verseuchung von Böden und Grundwasser durch abgefeuerte Munition, die ihr Ziel verfehlt hat, und wegen der Folgen für die Zivilbevölkerung geäußert wurden,

C. in der Erwägung, dass es zahlreiche Zeugenaussagen über schädliche und oft tödliche Auswirkungen sowohl für militärisches Personal als auch für Zivilisten gibt, obwohl es der wissenschaftlichen Forschung bisher nicht möglich war, schlüssige Beweise für Schäden zu finden,

D. in der Erwägung, dass in den letzten Jahren große Fortschritte in Bezug auf das Verständnis der Umwelt- und Gesundheitsrisiken aufgrund von abgereichertem Uran zu verzeichnen waren und dass es an der Zeit ist, dass dies in den sich entwickelnden internationalen Normen für das Militär zur Geltung kommt,

E. in der Erwägung, dass die Verwendung von abgereicherten Uran in der Kriegsführung den grundlegenden Bestimmungen und Grundsätzen entgegensteht, die im geschriebenen Recht und im Gewohnheitsrecht im Rahmen der internationalrechtlichen humanitären und umweltrechtlichen Normen verankert sind,