Beschluss des Bundesrates
Verordnung zu dem Notenwechsel vom 12. Juni und 9. Oktober 2006 über die Einrichtung eines Büros für die Durchführung des deutschfranzösischen Abiturs an den deutschfranzösischen Gymnasien nach Artikel 35 Absatz 2 des Abkommens vom 30. Juli 2002 zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der Französischen Republik über die deutschfranzösischen Gymnasien und das deutschfranzösische Abitur

Der Bundesrat hat in seiner 874. Sitzung am 24. September 2010 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.