Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des internationalen Seeverkehrs
(FAL-Übereinkommen)

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 170. Sitzung am 2. Juli 2020 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Verkehr und digitale Infrastruktur - Drucksache 19/20625 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen vom 9. April 1965 zur Erleichterung des Internationalen Seeverkehrs (FAL-Übereinkommen) - Drucksache 19/19380 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 18.09.20
Erster Durchgang: Drucksache. 090/20 (PDF)