Beschluss des Bundesrates
Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2015
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2015)

Der Bundesrat hat in seiner 927. Sitzung am 7. November 2014 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 16. Oktober 2014 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.