Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 234. Sitzung am 18. Mai 2017 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses - Drucksache 18/12398 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Abkommen vom 21. November 2016 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Republik Panama zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen betreffend den Betrieb von Seeschiffen oder Luftfahrzeugen im internationalen Verkehr - Drucksache 18/11878 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.07.17
Erster Durchgang: Drucksache. 173/17 (PDF)