Antrag des Bundesministeriums der Finanzen
Entlastung der Bundesregierung wegen der Haushaltsrechnung und der Vermögensrechnung des Bundes für das Haushaltsjahr 2012

Bundesministerium der Finanzen Berlin, den 6. Juni 2013

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Winfried Kretschmann

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß Artikel 114 Absatz 1 Grundgesetz lege ich die Rechnung des Bundes über das Vermögen und die Schulden für das Haushaltsjahr 2012 (Vermögensrechnung)* vor. Die Rechnung über die Einnahmen und Ausgaben des Bundes für das Haushaltsjahr 2012 (Haushaltsrechnung) habe ich bereits vorgelegt.

Der Bundesrechnungshof wird voraussichtlich gegen Ende des Jahres gemäß Artikel 114 Absatz 2 Satz 2 Grundgesetz und § 97 Absatz 1 Bundeshaushaltsordnung, seine Bemerkungen 2013 zur Haushalts- und Wirtschaftsführung des Bundes einschließlich der Feststellungen zur Haushaltsrechnung und zur Vermögensrechnung 2012 dem Deutschen Bundestag, dem Bundesrat und der Bundesregierung zuleiten.

Ich bitte, nach Eingang der Bemerkungen die Entscheidung des Bundesrates über die Entlastung der Bundesregierung herbeizuführen.

Einen entsprechenden Antrag habe ich an den Präsidenten des Deutschen Bundestages gerichtet.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Wolfgang Schäuble