Unterrichtung durch die Europäische Kommission
Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes - COM (2016) 543 final

Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet.

Der Ausschuss der Regionen wird an den Beratungen beteiligt.

Hinweis: vgl.
Drucksache 325/07 (PDF) = AE-Nr. 070422,
Drucksache 329/14 (PDF) = AE-Nr. 140686,
Drucksache 382/16 (PDF) = AE-Nr. 160655 und AE-Nr. 100604

Brüssel, den 30.8.2016 COM (2016) 543 final 2016/0259 (COD)

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes

Begründung

1. Kontext des Vorschlags

- Gründe und Ziele des Vorschlags

Die im europäischen Kulturerbe verankerten Ideale, Grundsätze und Werte stellen eine gemeinsame Quelle der Erinnerung, des Verständnisses, der Identität, des Dialogs, des Zusammenhalts und der Kreativität für Europa dar. Seit Annahme der europäischen Kulturagenda1 im Jahr 2007 bildet das Kulturerbe einen Schwerpunkt in den Arbeitsplänen des Rates für Kultur, einschließlich des aktuellen Plans für den Zeitraum 2015-20182. Die Zusammenarbeit auf europäischer Ebene erfolgte in erster Linie im Rahmen der offenen Koordinierungsmethode. Sowohl in den Schlussfolgerungen des Rates zum Kulturerbe als strategische Ressource für ein nachhaltiges Europa3 (vom 21. Mai 2014) als auch in der Mitteilung der Kommission "Für ein integriertes Konzept für das kulturelle Erbe Europas"4 wird 2014 auf den Beitrag von Maßnahmen im Bereich des Kulturerbes zum Wohl von Gesellschaft und Wirtschaft verwiesen. Die Mitteilung wurde vom Ausschuss der Regionen in einer Stellungnahme vom 16. April 20155 und vom Europäischen Parlament in einer Entschließung vom 8. September 20156 begrüßt.

So wurde die Kommission in den am 25. November 2014 verabschiedeten Schlussfolgerungen des Rates zur partizipativen Steuerung des kulturellen Erbes7 insbesondere ersucht, einen Vorschlag für ein "Europäisches Jahr des Kulturerbes" vorzulegen. Das Europäische Parlament sprach in seiner Entschließung eine ähnliche Empfehlung aus und ersuchte die Kommission, "ein Europäisches Jahr des Kulturerbes auszurufen, vorzugsweise das Jahr 2018". Der Ausschuss der Regionen griff diese Aufforderung in seiner Stellungnahme auf und betonte, ein Europäisches Jahr des Kulturerbes würde die Verwirklichung der gemeinsamen Ziele im gesamteuropäischen Kontext befördern.

Wie in der Mitteilung der Kommission hervorgehoben wird, ist zu wenig über den - häufig unterbewerteten - Beitrag des Kulturerbes zu Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt bekannt. Gleichzeitig steht der Kulturerbesektor in Europa vor zahlreichen Herausforderungen. Dazu zählen gekürzte öffentliche Mittel, eine rückläufige Teilnahme an traditionellen Kulturaktivitäten, höhere Umwelt- und sonstige Belastungen der Kulturerbestätten, neue Wertschöpfungsketten und veränderte Erwartungen als Ergebnis der Digitalisierung sowie der illegale Handel mit Kulturgütern.

So wie bei allen Europäischen Jahren besteht das Hauptziel darin, auf Herausforderungen und Chancen aufmerksam zu machen und die Rolle der Europäischen Union (EU) bei der Herbeiführung gemeinsamer Lösungen hervorzuheben. Im Einklang mit den Zielen der europäischen Kulturagenda soll das Europäische Jahr des Kulturerbes Folgendes leisten:

Das Europäische Jahr des Kulturerbes wird europäischen Bürgern die Möglichkeit bieten, mithilfe einer umfassenderen und gemeinsamen Interpretation der Vergangenheit ein besseres Verständnis der Gegenwart zu erlangen. Es wird zu einer besseren Einschätzung des sozialen und wirtschaftlichen Nutzens des Kulturerbes und seines Beitrags zu Wirtschaftswachstum und sozialem Zusammenhalt anregen. Als Bewertungsmaßstab kann beispielsweise die Förderung des nachhaltigen Tourismus und der Stadterneuerung herangezogen werden. Ein besonderes Augenmerk wird auf den Herausforderungen und Chancen in Verbindung mit der Digitalisierung liegen. Das Europäische Jahr wird ferner dazu beitragen, die bestehenden Herausforderungen durch den Austausch bewährter Vorgehensweisen in folgenden Bereichen anzunehmen: Schutz, Pflege, Aufwertung, Verwaltung sowie Forschungs- und Innovationsmaßnahmen. Einen Schwerpunkt werden dabei aktuelle Meilensteine der technologischen und sozialen Innovation im Bereich des kulturellen Erbes sowie die Initiativen der EU in diesen Bereichen bilden.

- Kohärenz mit den bestehenden Vorschriften in diesem Bereich

Zur Durchführung des Europäischen Jahres des Kulturerbes werden bestehende EU-Programme herangezogen werden. Der Bereich Kulturerbe hat derzeit Anspruch auf EU-Fördermittel in beträchtlicher Höhe, die aus mehreren EU-Programmen zu Themen wie Erhaltung, Digitalisierung, Infrastruktur, Forschung und Innovation, Entwicklung und Qualifikationen bereitgestellt werden. Dazu zählen folgende Programme: Kreatives Europa, die europäischen Struktur- und Investitionsfonds, Horizont 2020, Erasmus+, Europa für Bürgerinnen und Bürger. Im Rahmen des Programms "Kreatives Europa" werden drei EU-Maßnahmen gefördert, die speziell dem Kulturerbe gewidmet sind: Europäische Tage des Denkmals, Preis der EU für das Kulturerbe und das Europäische Kulturerbe-Siegel.

Das Europäische Jahr bietet die Gelegenheit, Mitgliedstaaten und Interessenträger zur gemeinsamen Entwicklung eines leistungsfähigeren und stärker integrierten Ansatzes im Bereich Kulturerbe anzuregen. Ein solcher Ansatz wäre auf die Förderung und den Schutz des europäischen Kulturerbes ausgerichtet und würr Maximierung seines inhärenten und gesellschaftlichen Wertes sowie seines Beitrags zu Beschäftigung und Wachstum dienen. Dabei wird dem Subsidiaritätsprinzip umfassend Rechnung getragen.

Analog zu anderen Europäischen Jahren sind Informations- und PR-Kampagnen, -Veranstaltungen und -Initiativen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene vorgesehen. Sie dienen der Vermittlung von zentralen Botschaften und von Informationen über bewährte Vorgehensweisen.

Es wird alles getan, um die im Verlauf des Europäischen Jahres organisierten Tätigkeiten auf die Erfordernisse und Umstänr einzelnen Mitgliedstaaten abzustimmen. Die Mitgliedstaaten werden daher aufgefordert, einen nationalen Koordinator zu ernennen, der ihre Teilnahme am Europäischen Jahr des Kulturerbes organisiert. Vorgesehen ist die Bildung einer europäischen Lenkungsgruppe, der auch Vertreter der nationalen Koordinatoren angehören. Die Kommission wird Sitzungen der nationalen Koordinatoren einberufen; diese Sitzungen dienen der Koordination des Europäischen Jahres und dem Informationsaustausch über die Durchführung auf nationaler und europäischer Ebene.

2. Rechtsgrundlage, Subsidiarität und Verhältnismässigkeit

- Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für diesen Vorschlag ist Artikel 167 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV). Darin wird bestimmt, dass die EU "einen Beitrag zur Entfaltung der Kulturen der Mitgliedstaaten unter Wahrung ihrer nationalen und regionalen Vielfalt sowie gleichzeitiger Hervorhebung des gemeinsamen kulturellen Erbes" leistet. Ferner sieht der Artikel vor, dass die Union die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten im Kulturbereich fördert und deren Tätigkeit erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt.

- Subsidiarität

Die Ziele des Vorschlags können nicht in ausreichender Form allein durch Maßnahmen erreicht werden, die die Mitgliedstaaten ergreifen. Das hängt damit zusammen, dass bei Maßnahmen, die lediglich auf nationaler Ebene eingeleitet werden, die Vorteile der europäischen Dimension in Form des Austauschs von Erfahrungen und bewährten Vorgehensweisen zwischen Mitgliedstaaten nicht zum Tragen kämen. In Artikel 3 des Vertrags über die Europäische Union (EUV) ist festgelegt, dass die Union den Reichtum der kulturellen und sprachlichen Vielfalt der Mitgliedstaaten wahrt und für den Schutz und die Entwicklung des kulturellen Erbes Europas sorgt. Die Union verfolgt ihre Ziele mit geeigneten Mitteln entsprechend den Zuständigkeiten, die ihr von den Verträgen übertragen wurden. Darüber hinaus wären die innerhalb und außerhalb der EU erzielte Bekanntheit und Sichtbarkeit für die Maßnahmen der Mitgliedstaaten von Vorteil.

- Verhältnismäßigkeit

Das vorgeschlagene Vorgehen ist einfach. Es stützt sich auf bestehende Programme und eine Neuausrichtung der Kommunikationsaktivitäten auf die Themen, die das Europäische Jahr betreffen. Auch werden keine unverhältnismäßigen administrativen Anforderungen an die mit der Umsetzung des Vorschlags befassten Behörden gestellt.

Die EU-Maßnahmen dienen der Unterstützung und Ergänzung der von den Mitgliedstaaten unternommenen Anstrengungen. Erstens werden diese Maßnahmen die Wirksamkeit der Instrumente der EU verbessern. Zweitens werden sie Synergien und die Zusammenarbeit zwischen Mitgliedstaaten, kulturellen Organisationen und Stiftungen sowie privaten und öffentlichen Unternehmen fördern und damit weitere Fortschritte ermöglichen.

Die EU-Maßnahmen würden nicht über das für die Inangriffnahme der festgestellten Probleme erforderliche Maß hinausgehen.

- Wahl des Instruments

Ein Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates stellt das am besten geeignete Instrument dar, um die umfassende Einbindung des Gesetzgebers in die Ausrufung des Jahres 2018 zum Europäischen Jahr des Kulturerbes zu gewährleisten.

3. Ergebnisse der EX-POST-BEWERTUNG, der Konsultation der Interessenträger und der Folgenabschätzung

- Konsultation der Interessenträger

Zur Vorbereitung ihres Vorschlags führte die Kommission eine Reihe gezielter Konsultationen durch, in die sie ein breites Spektrum an Interessenträgern einbezog und die dem Charakter des Kulturerbesektors und dessen hohem Organisations- und Spezialisierungsgrad sowie den Zuständigkeiten der Mitgliedstaaten und der Rolle von Fachgremien und internationalen Organisationen Rechnung trugen. Darüber hinaus berücksichtigte die Kommission insbesondere die vorstehend genannten Schlussfolgerungen des Rates, die erwähnte Entschließung des Europäischen Parlaments sowie die Stellungnahme des Ausschusses der Regionen.

Auf EU-Ebene haben politische Entwicklungen im Bereich Kulturerbe in jüngster Zeit von einer fruchtbaren Debatte profitiert. Ermöglicht wurde diese Debatte von Gremien, die die Behörden zusammenführten, welche in den Mitgliedstaaten für die Kulturerbepolitik zuständig sind. Dazu zählen die Reflexionsgruppe "EU und kulturelles Erbe" sowie das European Heritage Heads Forum. Weitere zwischenstaatliche und nichtstaatliche Organisationen umfassen den Internationalen Museumsrat (ICOM), den Internationalen Rat für Denkmalpflege (ICOMOS), das Internationale Studienzentrum für die Erhaltung und Restaurierung von Kulturgut (ICCROM) und den Europarat.

Zu den sonstigen wichtigen Netzwerken, die in diesem Bereich aktiv sind, zählen Europa Nostra, die European Heritage Alliance 3.39 und das Netzwerk Europäischer Museumsorganisationen (NEMO).

Erwähnenswert sind noch einige weitere Entwicklungen. Im April 2015 verabschiedeten die Kulturminister des Europarates die Erklärung von Namur. Darin begrüßten sie den Vorschlag des Rates der Europäischen Union, ein Europäisches Jahr des Kulturerbes durchzuführen. Gleichzeitig ersuchten sie um die Einbeziehung des Europarates und aller Vertragsstaaten des Europäischen Kulturabkommens.

Am 29. Juni 2015, dem Vorabend des 40. Jahrestags des Europäischen Jahres des Architekturerbes, das 1975 unter der Ägis Europarates ausgerufen worden war, hatte das Deutsche Nationalkomitee für Denkmalschutz in Bonn im Rahmen der Sitzung des UNESCO-Welterbekomitees zu einer öffentlichen Diskussion über den Vorschlag für ein Europäisches Jahr des Kulturerbes eingeladen.

Das Brüsseler Büro von Europa Nostra organisierte im April 2015 eine weitere Diskussion zu dieser Thematik, an der eine ausgewählte Gruppe von Verantwortlichen der Mitgliedsorganisationen teilnahm. Auf der Vollversammlung im Juni 2015 verständigten sich alle Mitglieder von Europa Nostra über das Anliegen eines Europäischen Jahres des Kulturerbes und die wichtigsten Aktionen, die dafür konzipiert werden könnten. Diese Veranstaltung fand in Anwesenheit der Europäischen Kommission in Oslo statt.

Ferner wurden Interessenträger im Rahmen des Arbeitskreises "EYCH 2018" konsultiert, der vom Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz und der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien ins Leben gerufen worden war. Das daraus hervorgegangene Konzeptpapier ("Sharing Heritage"10) fand bei der Erarbeitung des vorliegenden Vorschlags Berücksichtigung. An der Diskussion beteiligten sich Mitglieder der Reflexionsgruppe "EU und kulturelles Erbe", darunter Sachverständige der nationalen Behörden Belgiens, Bulgariens, Deutschlands, Frankreichs, Griechenlands, Italiens, Lettlands, Litauens, Luxemburgs, der Niederlande, Norwegens, Polens, Schwedens, der Schweiz, Spaniens und des Vereinigten Königreichs. Ferner wurden Sachverständige aus Estland, Österreich, Portugal und der Slowakei sowie aus verschiedenen Organisationen mit Beobachterstatus hinzugezogen, etwa das europäische Netzwerk für den Bereich Kulturmanagement und -politik ENCATC, Europa Nostra sowie das Netzwerk Europäischer Museumsorganisationen.

Am 28. Oktober 2015 veranstalteten die Ständigen Vertretungen Italiens und Spaniens bei der EU in Brüssel ein Seminar zum Thema "A European Year for Cultural Heritage: sharing heritage, a common challenge" (Ein Europäisches Jahr des Kulturerbes: gemeinsames Erbe, gemeinsame Herausforderung), an dem auch Interessenträgerorganisationen wie Europa Nostra sowie nationale Behörden und Sachverständige teilnahmen.

Erörtert wurr Vorschlag zudem auf Sitzungen der vorstehend genannten Reflexionsgruppe am 23./24. September 2015 in Luxemburg, am 30. November /1. Dezember 2015 in Rom und am 9. Mai 2016 in Den Haag sowie auf der Sitzung des European Heritage Heads Forum am 19./20. Mai 2016 in Bern. Eine weitere Diskussion zu diesem Thema fand am 19. April 2016 im Rahmen des Europäischen Kulturforums statt.

- Einholung und Nutzung von Expertenwissen

Die Initiative wird sich auf unabhängige Analysen und Studien stützen, insbesondere den Bericht "Cultural Heritage Counts for Europe" (Kulturerbe zählt für Europa)11. Er ist das Ergebnis eines umfassenden zweijährigen Projekts, das aus dem EU-Programm "Kultur" finanziert wurde und dessen Ziel darin bestand, Belege für den Wert des Kulturerbes und seine Wirkung auf die Wirtschaft, Kultur, Gesellschaft und Umwelt Europas zusammenzutragen.

Eine weitere Quelle werden der Bericht der für das Kulturerbe zuständigen Horizont-2020 Expertengruppe "Getting cultural heritage to work for Europe" (Das Kulturerbe in den Dienst Europas stellen)12 sowie die von der gemeinsamen Programmplanungsinitiative zum Thema Kulturerbe und globale Veränderungen entwickelte Strategische Forschungsagenda13 sein. Außerdem wird sich die Initiative auf den Beitrag der im Rahmen von Horizont 2020 gebildeten Sozialplattform für kulturelles Erbe und europäische Identitäten (Social Platform on Cultural Heritage and European Identities, CULTURALBASE), einer mehrjährigen14 Initiative zur Konsultation von Interessenträgern, stützen und auch die Einrichtung neuer europäischer Forschungsinfrastrukturen wie DARIAH-ERIC (europäische digitale Forschungsinfrastruktur für Kunst und Geisteswissenschaften) und E-RIHS (europäische Forschungsinfrastruktur für das Kulturerbe)15 für ihre Zwecke nutzen.

Arbeitspaket 9: Im Rahmen der Expost-Bewertung der kohäsionspolitischen Programme 2007-2013 mit den Schwerpunkten Europäischer Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) und Kohäsionsfonds wurde unter der Rubrik Kultur und Tourismus festgestellt, dass Investitionen in Kultur und Tourismus die Wirtschaft einer Region ankurbeln und die soziale Inklusion verbessern können.

Die Expost-Bewertung des Siebten Rahmenprogramms der EU für den Zeitraum 2007-2013 (RP7) kam zu dem Schluss, dass das Programm die wissenschaftliche Exzellenz wirksam gefördert und die wirtschaftliche Wettbewerbsfähigkeit Europas gestärkt hat. Damit trug es in Europa zu Wachstum und Beschäftigung in Bereichen bei, für die sich normalerweise nationale Stellen zuständig fühlen. Aus dem RP7 wurden über 180 Mio. EUR für Forschungszwecke bereitgestellt, die verschiedene Aspekte des europäischen Kulturerbes (materieller, immaterieller und digitaler Art) im Rahmen der Themen Umwelt, Sozial- und Geisteswissenschaften, digitales Kulturerbe, industrielle Technologien, internationale Zusammenarbeit und E-Infrastruktur betreffen. Die vorhandenen Erkenntnisse sollten stärker genutzt werden.

- Folgenabschätzung

Eine Folgenabschätzung ist nicht erforderlich, da die Ziele der vorgeschlagenen Initiative unter die Ziele bestehender Programme der Union fallen. Das Europäische Jahr des Kulturerbes kann im Rahmen der bestehenden Haushaltsgrenzen durchgeführt werden, indem Programme herangezogen werden, die Finanzierungsprioritäten auf Jahres- oder Mehrjahresbasis vorsehen. Die vorgeschlagene Initiative verpflichtet die Kommission zu keinen spezifischen Maßnahmen legislativer Art. Sie wäre auch mit keinen signifikanten und über die bestehenden Instrumente hinausgehenden sozialen, wirtschaftlichen oder umweltbezogenen Auswirkungen verbunden.

4. Auswirkungen auf den Haushalt

Für das Europäische Jahr sind keine zusätzlichen Mittel erforderlich. Diese Initiative erfordert keine zusätzlichen Mittel aus dem EU-Haushalt. Die in den entsprechenden Programmen vorgesehene Flexibilität, was die Festsetzung von Prioritäten auf Jahres- oder Mehrjahresbasis angeht, bietet ausreichend Spielraum zur Planung einer Sensibilisierungskampagne ähnlichen Ausmaßes wie in vorangegangenen Europäischen Jahren.

Vorschlag für einen Beschluss des Europäischen Parlaments und des Rates über ein Europäisches Jahr des Kulturerbes

Das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union - gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), insbesondere auf Artikel 167, auf Vorschlag der Europäischen Kommission, nach Zuleitung des Entwurfs des Gesetzgebungsakts an die nationalen Parlamente, nach Stellungnahme des Ausschusses der Regionen16, gemäß dem ordentlichen Gesetzgebungsverfahren, in Erwägung nachstehender Gründe:

Haben folgenden Beschluss Erlassen:

Artikel 1
Gegenstand

Das Jahr 2018 wird zum "Europäischen Jahr des Kulturerbes" (im Folgenden "Europäisches Jahr" genannt) ausgerufen.

Artikel 2
Ziele

Artikel 3
Inhalt der Maßnahmen

Artikel 4
Koordinierung auf nationaler Ebene

Die Mitgliedstaaten ernennen jeweils eine nationale Koordinatorin/einen nationalen Koordinator, die/der ihre Teilnahme am Europäischen Jahr organisiert. Die Koordinatoren sorgen für die Koordinierung der einschlägigen Aktivitäten auf nationaler Ebene.

Artikel 5
Koordinierung auf Unionsebene

Die Kommission beruft Sitzungen der nationalen Koordinatoren ein; diese Sitzungen dienen der Koordination des Europäischen Jahres und dem Informationsaustausch über die Durchführung auf nationaler und europäischer Ebene.

Artikel 6
Internationale Zusammenarbeit

Die Kommission arbeitet für die Zwecke des Europäischen Jahres mit zuständigen internationalen Organisationen, insbesondere mit der UNESCO und dem Europarat, zusammen, wobei sie dafür sorgt, dass die Sichtbarkeit der EU-Beteiligung gewährleistet ist.

Artikel 7
Finanzierung

Die Kofinanzierung von Aktivitäten zur Unterstützung des Europäischen Jahres erfolgt auf europäischer Ebene gemäß den für bestehende Programme, insbesondere das Programm "Kreatives Europa", geltenden Vorschriften und im Rahmen der bestehenden Möglichkeiten für die Festsetzung von Prioritäten auf Jahres- und Mehrjahresbasis. Gegebenenfalls können auch andere Programme und Politikbereiche im Rahmen ihrer geltenden Rechts- und Finanzvorschriften das Europäische Jahr unterstützen.

Artikel 8
Monitoring und Bewertung

Bis zum 31. Dezember 2019 legt die Kommission dem Europäischen Parlament, dem Rat, dem Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss sowie dem Ausschuss der Regionen einen Bericht über die Durchführung der in diesem Beschluss vorgesehenen Initiativen - samt den Ergebnissen und einer Gesamtbewertung - vor.

Artikel 9
Dieser Beschluss tritt am

20. Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Artikel 10
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Geschehen zu Brüssel am

Im Namen des Europäischen Parlaments Im Namen des Rates

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