Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 57. Sitzung am 9. Oktober 2014 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 18/2648 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Zweiten Zusatzprotokoll vom 8. November 2001 zum Europäischen Übereinkommen vom 20. April 1959 über die Rechtshilfe in Strafsachen - Drucksache 18/1773 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 07.11.14
Erster Durchgang: Drucksache. 186/14 (PDF)