Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments zur humanitären Krise in den palästinensischen Gebieten und der Rolle der Europäischen Union

Entschließung des Europäischen Parlaments zur humanitären Krise in den palästinensischen Gebieten und der Rolle der Europäischen Union Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass es nach den Wahlen in Palästina und Israel nunmehr an der Zeit ist, eine neue Grundlage für eine diplomatische und politische Initiative der Europäischen Union und des Nahost-Quartetts (Europäische Union, Vereinigte Staaten, Russische Föderation und Vereinte Nationen) zu schaffen, die ehrgeizige Ziele zur Wiederaufnahme von Verhandlungen und eines Prozesses im Hinblick auf eine dauerhafte und gangbare Friedenslösung verfolgen muss,

B. in der Erwägung, dass der ernsthaften Verschlechterung der humanitären und sozialen Lage sowohl im Gazastreifen als auch im Westjordanland dringend begegnet werden muss, um Chaos und eine weitere politische Destabilisierung zu vermeiden,

C. in der Erwägung, dass in Palästina die nach internationalen Standards durchgeführten Wahlen zur Bildung einer Regierung geführt haben, deren Mitglieder der von der Hamas aufgestellten Liste "Wandel und Reform" entstammen, und dass die internationale Gemeinschaft nunmehr vor der Aufgabe steht, das demokratische Wahlergebnis zu respektieren,

D. in der Erwägung, dass die Hamas mit ihrer Entscheidung für eine Wahlteilnahme und ihrem Wahlsieg die Verantwortung übernommen hat, die von den Palästinensern unterzeichneten vorangegangenen Vereinbarungen, darunter die Verurteilung von Terrorismus und die Anerkennung des Existenzrechts Israels, einzuhalten, wie dies von der internationalen Gemeinschaft gefordert wird,

E. unter Hinweis darauf, dass das Nahost-Quartett am 9. Mai 2006 erneut seine Unterstützung zur Deckung der elementaren humanitären Bedürfnisse der palästinensischen Bevölkerung zum Ausdruck gebracht und sich bereit erklärt hat, einen vorläufigen internationalen Mechanismus von begrenztem Umfang und begrenzter Dauer einzurichten, der die unmittelbare Bereitstellung von Hilfe für die Palästinenser gewährleistet, sowie in der Erwägung, dass die Europäische Union beauftragt worden ist, einen solchen Mechanismus auszuarbeiten und vorzuschlagen,

F. in der Erwägung, dass die Europäische Union mit Vorrang daran arbeitet, einen solchen Mechanismus zu entwickeln, der in erster Linie darauf ausgerichtet sein wird, die Grundbedürfnisse abzudecken, der Konsultationen mit internationalen Finanzinstitutionen und anderen wesentlichen Partnern umfasst, und mit dem weitere Geber aufgefordert werden, sich aktiv an den Bemühungen zur alsbaldigen Schaffung dieses Mechanismus zu beteiligen,

G. in der Erwägung, dass die neue israelische Regierung Leitlinien vorgelegt hat, die eine Verpflichtung zu Verhandlungen mit den Palästinensern enthalten, einseitige Maßnahmen zur Umsetzung des "Konvergenzplans" im Hinblick auf die Festlegung der endgültigen Grenzen jedoch nicht ausschließen,

H. in der Erwägung, dass Israel an seine Verpflichtungen aufgrund der Osloer Abkommen über die Grenzen von 1967, die Siedlungen und Ost-Jerusalem erinnert werden sollte und sich der gegenwärtigen ernsten Lage bewusst sein muss,