Vorlage an den Bundesrat
Bestellung von Mitgliedern des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau

Kreditanstalt für Wiederaufbau Frankfurt, 4. Oktober 2019

Der Vorsitzende des Verwaltungsrates

An den Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Daniel Günther

Sehr geehrter Herr Präsident,
gemäß § 7 Absatz 6 der Satzung der KfW teile ich Ihnen in meiner Funktion als Vorsitzender des Präsidial- und Nominierungsausschusses des KfW-Verwaltungsrats mit, dass aufgrund von § 7 Absatz 2 des KfW-Gesetzes mit Ablauf des Jahres 2019 folgende gemäß § 7 Absatz 1 Nr. 3 des KfW-Gesetzes vom Bundesrat bestellte Mitglieder des Verwaltungsrats ausscheiden werden:

Die Mitglieder waren durch Beschluss vom 4. November 2016, 22. September 2017 und 2. Februar 2018 bestellt worden.

Ich bitte Sie, in Bezug auf die ausscheidenden Mitglieder jeweils die Bestellung eines neuen Mitglieds oder die Wiederbestellung zum 1. Januar 2020 in die Wege zu leiten. Die Wiederbestellung ist unbegrenzt zulässig.

Für die Neu- oder Wiederbestellung ist die erweiterte Anwendung von Normen des Kreditwesengesetzes (KWG) in der KfW relevant, denn die KfW hat seit dem 1. Juli 2014 die Bestimmungen des KWG zur Corporate Governance (§§ 25c und 25d KWG) entsprechend anzuwenden und ihre Statuten mit Wirkung zum 1. August 2014 entsprechend angepasst.

Schließlich bitte ich, bei der Bestellung die Richtlinien für die Berufung von Persönlichkeiten in Aufsichtsräte und sonstige Überwachungsorgane (Berufungsrichtlinien) zu berücksichtigen. Die Berufungsrichtlinien sind als Teil C in die am 1. Juli 2009 von der Bundesregierung verabschiedeten "Grundsätze guter Unternehmens- und Beteiligungsführung im Bereich des Bundes" integriert.

Bitte teilen Sie mir die erfolgten Neu- oder Wiederbestellungen für die ab dem 1. Januar 2020 beginnende dreijährige Amtszeit der vom Bundesrat zu bestellenden Mitglieder möglichst bis zum 8. November 2019 mit.

Mit freundlichen Grüßen
Olaf Scholz