Antrag des Landes Hessen
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates über die Verbringung von Abfällen Punkt 74 der 791. Sitzung des Bundesrates am 26. September 2003

Der Bundesrat möge ergänzend zu den Empfehlungen der Ausschüsse in Drucksache 485/1/03 beschließen:

In der Verordnung sind zusätzlich Regelungen für ein System der freiwilligen Rücknahme analog § § 25f KrW-/AbfG für Unternehmen zu treffen, die EU-weit und international tätig sind und ihrer Produktverantwortung nachkommen wollen.

Die freiwillige Rücknahme sollte insbesondere folgende Eckpunkte berücksichtigen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Die Aufnahme von Regelungen für ein System der freiwilligen Rücknahme steht im Einklang mit Artikel 3 Abs. 1 b) der Richtlinie 75/442/EWG des Rates, nach der die Mitgliedstaaten Maßnahmen zu treffen haben, um die Verwertung von Abfällen im Wege der Rückführung, der Wiederverwendung, des Wiedereinsatzes oder anderer Verwertungsvorgänge im Hinblick auf die Gewinnung von sekundären Rohstoffen zu fördern.