Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 22. April 2009 zu dem Interimshandelsabkommen mit Turkmenistan

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 22. April 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass die Beziehungen zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Turkmenistan derzeit durch das Abkommen vom Dezember 1989 zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Europäischen Atomgemeinschaft und der Union der sozialistischen Sovietrepubliken über den Handel und die handelspolitische und wirtschaftliche Zusammenarbeit geregelt werden; in der Erwägung, dass dieses Abkommen keine Menschenrechtsklausel enthält,

B. in der Erwägung, dass das Interimsabkommen über Handel und Handelsfragen vom 2. Dezember 1998 zwischen der Europäischen Gemeinschaft, der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und Turkmenistan andererseits dem Rat nun zur Billigung vorliegt,

C. in der Erwägung, dass ein Partnerschafts- und Kooperationsabkommen (PKA) mit Turkmenistan im Mai 1997 paraphiert und im Jahr 1998 unterzeichnet wurde; in der Erwägung, dass seither 11 Mitgliedstaaten das PKA ratifiziert haben - Frankreich, Irland, das Vereinigte Königreich und Griechenland müssen es noch ratifizieren - und dass es die neuen 12 Mitgliedstaaten mittels eines einzigen Protokolls ratifizieren werden; in der Erwägung, dass Turkmenistan das PKA im Jahr 2004 ratifiziert hat,

D. in der Erwägung, dass das PKA nach seiner vollständigen Ratifizierung zunächst für 10 Jahre geschlossen und danach jedes Jahr verlängert wird, vorausgesetzt, dass es keine der Parteien kündigt; in der Erwägung, dass die Parteien das Abkommen erweitern oder ändern oder vervollständigen können, um neuen Entwicklungen Rechnung zu tragen,

E. in der Erwägung, dass Turkmenistan eine wichtige Rolle in der zentralasiatischen Region spielt und deshalb eine enge Zusammenarbeit zwischen diesem Land und der Europäischen Union wünschenswert ist,

F. in der Erwägung, dass sich die Lage in Turkmenistan seit dem Wechsel im Präsidentenamt verbessert hat; in der Erwägung, dass das Regime seine Bereitschaft signalisiert hat, umfassende Reformen durchzuführen, unter Hinweis darauf, dass noch erhebliche Fortschritte in mehreren Schlüsselbereichen, wie z. B. Menschenrechte, Rechtsstaatlichkeit, Demokratie und Freiheit der Person erforderlich sind,

G. in der Erwägung, dass im Vorschlag für ein Interimshandelsabkommen (IHA) zwischen den Europäischen Gemeinschaften und Turkmenistan die Achtung von Demokratie und Menschenrechten als Bedingung für die Zusammenarbeit festgelegt ist,

H. in der Erwägung, dass das IHA deshalb das Potential hätte, dazu beizutragen, die derzeit im Gang befindlichen demokratischen Reformen in Turkmenistan voranzubringen,

I. in der Erwägung, dass das IHA eine Regelung enthält, durch die jede Partei das Abkommen kündigen kann, indem sie der anderen Partei eine entsprechende Mitteilung macht,