Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs - Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte

Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. September 2011 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2011 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.