Antrag der Länder Schleswig-Holstein, Mecklenburg-Vorpommern
Entschließung des Bundesrates zu den "Empfehlungen des Internationalen Rates für Meeresforschung vom 31.05.2016 zu den im Jahr 2017 zulässigen Fangmengen für Dorsch aus dem Bestand der westlichen Ostsee und den im Rahmen eines Gesamtkonzeptes erforderlichen Hilfen für die deutsche Kutter- und Küstenfischerei" - Antrag des Landes Mecklenburg-Vorpommern - Punkt 26 der 948. Sitzung des Bundesrates am 23. September 2016

Der Bundesrat möge die Entschließung nach Maßgabe folgender Änderungen fassen:

Begründung (nur gegenüber dem Plenum):

Zu Satz 1 - neu - Die Ausgangssituation - eine bisher nicht ausreichend nachhaltige Bewirtschaftung des Dorschbestandes der westlichen Ostsee - muss zur Einordnung der vorgeschlagenen Maßnahmen vorangestellt werden. Die Initiative dient der Zukunftssicherung des Fischereisektors, sollte aber die übergeordnete Zielsetzung einer dauerhaft nachhaltigen Bestandsbewirtschaftung und damit der übergeordneten Nachhaltigkeitsziele der GFP der EU nicht in Frage stellen.

Zu Satz 3 - neu - Die geänderte Formulierung soll zum Ausdruck bringen, dass nicht aus kurzfristigen ökonomischen Interessen von den wissenschaftlichen Empfehlungen für eine dauerhaft nachhaltige Bestandsbewirtschaftung abgewichen werden soll. Bei der Umsetzung der zu erreichenden Nachhaltigkeitsziele sind jedoch auch existenzielle Interessen der Erzeuger und sozioökonomische Aspekte zu berücksichtigen.

Zu Satz 8 - neu - Durch die Ergänzung in Satz 8 wird klargestellt, dass zur Abfederung sozialer Härten bei einer zeitweiligen oder endgültigen Stilllegung von Fischereifahrzeugen entsprechend Artikel 33 und 34 der EMFF-Verordnung finanzielle Hilfen gewährt werden sollen.