Beschluss des Bundesrates
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Anwendung gemeinschaftsrechtlicher Vorschriften für die Beihilfe für Energiepflanzen bei der Verarbeitung im landwirtschaftlichen Betrieb im Jahr 2007

A

Der Bundesrat hat in seiner 836. Sitzung am 21. September 2007 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Abs. 2 des Grundgesetzes nach Maßgabe folgender Änderung zuzustimmen:

Zu Artikel 1 Nr. 1 - neu - (§ 1 EnergiePflV)

Artikel 1 ist wie folgt zu fassen:

Artikel 1

Begründung

Die im Kapitel 8 Abschnitt 7 der Verordnung (EG) Nr. 1973/2004 der Kommission getroffenen Sondervorschriften für die Verwendung von Energiepflanzen im landwirtschaftlichen Betrieb sind spätestens ab dem 1. Januar 2008 anzuwenden. Das derzeit entgegenstehende Bundesrecht ist deshalb entsprechend zu ändern.

B

Der Bundesrat hat ferner beschlossen, die folgende Entschließung zu fassen: