Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 23. April 2009 zu einem Aktionsplan zur Mobilität in der Stadt (2008/2217(INI))

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 307653 - vom 14. Mai 2009.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 23. April 2009 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der städtische Nahverkehr einen beträchtlichen Anteil am Gesamtverkehr hat und dass die Artikel 70 bis 80 des EG-Vertrags die Rechtsgrundlage bilden, durch die die Europäische Union in diesem Bereich eine mit den Mitgliedstaaten geteilte Zuständigkeit besitzt,

B. in der Erwägung, dass der städtische Nahverkehr durch eine Reihe europäischer Richtlinien und Verordnungen - sowohl horizontaler als auch verkehrsträgerspezifischer Art - beeinflusst wird, die mit Hilfe eines zielgerichteten Konzepts für die Problematik des städtischen Nahverkehrs aufeinander abgestimmt werden müssen,

C. in der Erwägung, dass im europäischen Klimaschutzplan, der vom Europäischen Rat auf seiner Tagung vom 8. bis 9. März 2007 angenommen wurde, die ehrgeizigen Ziele der Verringerung des Energieverbrauchs um 20 %, der Reduktion von Treibhausgasemissionen um 20 % und der Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien am Gesamtenergieverbrauch auf 20 % bis 2020 festgelegt wurde und dass sich diese Ziele ohne eine entsprechend an den städtischen Nahverkehr angepasste Strategie nicht verwirklichen lassen,

D. in der Erwägung, dass das Forschungs- und Entwicklungsprogramm Civitas äußerst erfolgreich war, worin sich zeigt, wie wichtig europäische Investitionen in innovative Programme für den städtischen Nahverkehr für die lokalen Gebietskörperschaften und Verkehrsgesellschaften sind,

E. in der Erwägung, dass mit dem Kohäsionsfonds und den Strukturfonds Programme für die Mobilität in der Stadt finanziert werden, diese Fonds indes zwei Nachteile aufweisen: erstens das Fehlen europäischer Strategien und Ziele im Hinblick auf die Mobilität in der Stadt und zweitens ihre ungleiche Verteilung innerhalb der Europäischen Union,

F. in der Erwägung, dass die Stadtgebiete bevorzugte Intermodalitäts- und Verbindungsknotenpunkte innerhalb der transeuropäischen Verkehrsnetze darstellen, die einen Beitrag zur Verwirklichung deren allgemeiner Ziele der nachhaltigen Mobilität in Europa und einer nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der Netze der Städte und Gemeinden der Europäischen Union leisten müssen,

G. in der Erwägung, dass die Städte bedeutende Wirtschaftsstandorte sind, und in der Erwägung, dass der Güterverkehr lebenswichtig im Hinblick auf die Versorgung der Bevölkerung ist und zugleich aufgrund geringer Lagerflächen und knapper Lieferzeitfenster vor Herausforderungen steht,

H. in der Erwägung, dass die strikte Beachtung des Grundsatzes der Subsidiarität und des Rechts auf kommunale Planungshoheit eine verbindliche europäische Politik nicht in Betracht kommen lässt, es der Europäischen Union indes gestattet, eine Anreize schaffende Strategie nach dem gleichen Grundsatz wie in ihrer Regional- und Kohäsionspolitik zu verfolgen, ohne von oben herab Lösungen aufzuzwingen,

I. in der Erwägung, dass sich die Problematik der städtischen Gebiete nicht durch verkehrsträgerspezifische Maßnahmen, sondern nur durch ein benutzerorientiertes und auf integrierte Verkehrssysteme ausgerichtetes Konzept bewältigen lässt,

J. in der Erwägung, dass eine effiziente und nachhaltige Politik für den städtischen Nahverkehr zum Nutzen der europäischen Bürger und der europäischen Wirtschaft nur durch eine gerechte Behandlung des Güter- und Personenverkehrs sowie der verschiedenen Verkehrsträger gewährleistet ist,

K. in der Erwägung, dass eine Stadtplanung, die den demographischen Wandel der Gesellschaft berücksichtigt, indem sie beispielsweise speziell für Senioren Wohnungsangebote in den Innenstädten und eine wohnungsnahe Versorgung der Bevölkerung mit Einkaufsmöglichkeiten schafft, wesentlich zur Verkehrsvermeidung beitragen kann,

L. in der Erwägung, dass fundierte Strategien für den städtischen Nahverkehr unerlässlich sind, um durch die Entwicklung von Plattformen für den Verkehrsträgerwechsel und durch die Integration der verschiedenen Verkehrssysteme die einschlägigen Instrumente zu optimieren,

M. in der Erwägung, dass verlässliche und systematischere statistische Angaben erforderlich sind, die eine Bewertung der vor Ort verfolgten Politik sowie einen Austausch bewährter Verfahrensweisen im Bereich des städtischen Nahverkehr gestatten,

N. in Erwägung der wirtschaftlichen und technologischen Bedeutung, die die verschiedenen im städtischen Nahverkehr eingesetzten Techniken für die Wettbewerbsfähigkeit und den Außenhandel der Europäischen Union besitzen,

O. in der Erwägung, dass es sich aufgrund der bevorstehenden Europawahlen gezwungen sieht, den vorgesehenen Zeitplan für die parlamentarische Aussprache zu dem von der Kommission angekündigten Aktionsplan zur Mobilität in der Stadt einzuhalten,

Beschleunigung der europäischen Forschung und Innovation im Bereich der städtischen Mobilität

Förderung der Optimierung der verschiedenen Fortbewegungsarten durch verbesserte Stadtentwicklung

Der zusätzliche Nutzen des Handelns auf europäischer Ebene: ein Anreiz für eine nachhaltige Mobilität in Stadtgebieten

Der städtische Nahverkehr: ein Wirtschaftszweig und europäische Technologien, die im Rahmen der Lissabon-Strategie und des europäischen Konjunkturprogramms berücksichtigt werden müssen