Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Reform des Kapitalanleger-Musterverfahrensgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften

Der Bundesrat hat in seiner 900. Sitzung am 21. September 2012 beschlossen, zu dem vom Deutschen Bundestag am 28. Juni 2012 verabschiedeten Gesetz einen Antrag gemäß Artikel 77 Absatz 2 des Grundgesetzes nicht zu stellen.