Beschluss des Bundesrates
Wahl von Mitgliedern und stellvertretenden Mitgliedern des Rundfunkrates und des Verwaltungsrates der Anstalt des öffentlichen Rechts "Deutsche Welle"

Der Bundesrat hat in seiner 974. Sitzung am 15. Februar 2019 beschlossen,

gemäß § 31 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) in den Rundfunkrat und Herrn Staatssekretär Dr. Mark S p e i c h, (Nordrhein-Westfalen), als ordentliches Mitglied und Herrn Staatssekretär Andreas B o t h e, (Nordrhein-Westfalen), als dessen Stellvertreter gemäß § 36 des Deutsche-Welle-Gesetzes (DWG) in den Verwaltungsrat der Anstalt des öffentlichen Rechts "Deutsche Welle" jeweils für die Dauer der neuen Amtszeit von fünf Jahren zu wählen.