Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Legislative Entschließung des Europäischen Parlaments vom 19. Juni 2007 zu dem Vorschlag für eine Verordnung des Rates über den Abschluss des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft und der Republik Kiribati KOM (2007) 0180 - C6-0128/2007 - 2007/0062(CNS))
(Verfahren der Konsultation)

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3509 - vom 10. Juli 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 19. Juni 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

Vorschlag der Kommission Änderungen des Parlaments
Abänderung 1
Artikel 3a (neu)
Artikel 3 a
Die Kommission überprüft alljährlich, ob die Mitgliedstaaten, deren Fischereifahrzeuge im Rahmen des Protokolls Fischfang betreiben, den Meldepflichten gemäß Artikel 3 nachgekommen sind.
Abänderung 2
Artikel 3 b (neu)
Artikel 3b
Im letzten Jahr der Geltungsdauer des Protokolls und vor Abschluss eines neuen Abkommens oder der Verlängerung des geltenden Abkommens legt die Kommission dem Europäischen Parlament und dem Rat einen Bericht über die Anwendung des laufenden Abkommens und die Bedingungen, unter denen es durchgeführt wurde, vor.
Abänderung 3
Artikel 3 c (neu)
Artikel 3c
Die Kommission unterrichtet das Europäische Parlament und den Rat jährlich über die Ergebnisse des in Artikel 7 Absatz 2 des Protokolls genannten mehrjährigen sektoralen Programms.