Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Rechtsausschusses - Drucksache 17/10164 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Täterverantwortung - Drucksache 17/1466 - in beigefügter Fassung angenommen.

Fristablauf: 21.09.12
Erster Durchgang: Drucksache. 093/10 (PDF)

Gesetz zur Stärkung der Täterverantwortung

Vom ...

Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:

Artikel 1
Änderung der Strafprozessordnung

§ 153a der Strafprozessordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 (BGBl. I S. 1074, 1319), die zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 2
Änderung des Strafgesetzbuchs

§ 59a Absatz 2 des Strafgesetzbuchs in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November 1998 (BGBl. I S. 3322), das zuletzt durch ... geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am ... [einsetzen: erster Tag des vierten auf die Verkündung folgenden Monats] in Kraft.