Berichtigung
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Beschaffenheit und die Auszeichnung der Qualitäten von Kraft- und Brennstoffen

Das Bundeskanzleramt hat mit Schreiben vom 7. November 2014 zu der o.g. Verordnung Folgendes mitgeteilt:

Mit Schreiben des Chefs des Bundeskanzleramtes an den Präsidenten des Bundesrates vom 17. Oktober 2014 wurde die im Betreff genannte Verordnung mit der Bitte übersandt, die Zustimmung des Bundesrates herbeizuführen (BR-Drs. 492/14 (PDF) ).

Die Änderungsverordnung enthält folgende offenbare Unrichtigkeit.

In Artikel 1 Absatz 11 der Änderungsverordnung fehlt der Änderungsbefehl zur Änderung der Nummerierung des bisherigen § 18 Absatz 4 der 10. BImSchV zum neuen Absatz 8. Diese Änderung ist notwendig, da mit der Änderungsverordnung nach dem § 18 Absatz 3 der 10. BImSchV neue Absätze 4 bis 7 eingefügt werden. Ein redaktioneller Fehler in der Nummerierung der Änderungsverordnung (bisheriger Artikel 1 Absatz 11 Buchstabe c) und d)) soll ebenfalls korrigiert werden.

Die zutreffende Fassung von Artikel 1 Nummer 11 Buchstaben b) bis d) lautet daher wie folgt:

9. In § 15 Absatz 2 Satz 2 wird die Angabe "8" durch die Angabe "8b" ersetzt.

10. In § 17 Satz 1 und 3 wird jeweils die Angabe "E DIN-" gestrichen und wird jeweils die Angabe "DIN V-" durch die Angabe "DIN SPEC" ersetzt.

11. § 18 wird wie folgt geändert:

12. § 20 wird wie folgt geändert: