Antrag der Freien Hansestadt Bremen
Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung

Punkt 7 der 912. Sitzung des Bundesrates am 5. Juli 2013

Der Bundesrat möge folgende Entschließung fassen:

Begründung (nur für das Plenum):

Mit dem Gesetz zur Beseitigung sozialer Überforderung bei Beitragsschulden in der Krankenversicherung sollen auch Regelungen zur Krankenhausfinanzierung beschlossen werden. Diese sind grundsätzlich zu begrüßen. In dem Krankenhausfinanzierungsgesetz ist jedoch auch eine von den Regierungsfraktionen im Deutschen Bundestag eingebrachte Neuregelung vorgesehen, nach der vor der Klage über eine Abrechnungsprüfung durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen eine in den meisten Ländern nicht funktionsfähig tätige oder erst noch zu gründende Schlichtungsstelle auf der Ebene der Selbstverwaltung angerufen werden soll. Alle von den Krankenkassen strittig gestellten Krankenhausabrechnungen mit einem Streitwert bis zu 2 000 Euro sind demnach zunächst dort mit klageaufschiebender Wirkung zu behandeln. Das ist bei einem durchschnittlichen Streitwert zwischen 500 Euro und 1500 Euro die Mehrzahl der Streitfälle. Mit der Einführung dieser bürokratischen Regelung werden unter anderem wegen der Menge der strittigen Abrechnungsfälle erhebliche Umsetzungsprobleme zum Nachteil der Krankenhäuser erwartet. Die Schlichtungsregelung ist unpraktikabel und sollte überprüft werden. Zudem entsteht eine Rechtslücke bis zur Einigung in den Ländern über das Schlichtungsverfahren wegen der fehlenden Übergangsregelung. Eine Entlastung der Sozialgerichte ist zwar wünschenswert, sie kann aber nicht zwingend als Ergebnis dieser neuen Regelung vorausgesetzt werden, da die Schlichtung nicht bindend ist. Möglicherweise verzögert sich dadurch lediglich das Klageverfahren. Zum nächstmöglichen Zeitpunkt sollten eine Übergangsregelung eingeführt und die Neuregelung insgesamt nach zwei Jahren überprüft werden.