Beschluss des Bundesrates
Sechste Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Kommunalträger-Abrechnungsverwaltungsvorschrift

Der Bundesrat hat in seiner 983. Sitzung am 29. November 2019 beschlossen, der Verwaltungsvorschrift gemäß Artikel 91e Absatz 2 und 3 des Grundgesetzes in Verbindung mit § 48 Absatz 3 des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch zuzustimmen.