Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Gesetz zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 187. Sitzung am 28. Juni 2012 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichts des Ausschusses für Familie, Senioren, Frauen und Jugend - Drucksache 17/10165 - den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats vom 16. Mai 2005 zur Bekämpfung des Menschenhandels - Drucksachen 17/7316,17/7368 - unverändert angenommen.

Fristablauf: 21.09.12
Erster Durchgang: Drucksache. 466/11 (PDF)