Beschluss des Bundesrates
Gesetz zur Vierten, Fünften und Sechsten Änderung des Europäischen Übereinkommens vom 1. Juli 1970 über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals
(AETR)

Der Bundesrat hat in seiner 886. Sitzung am 23. September 2011 beschlossen, dem vom Deutschen Bundestag am 7. Juli 2011 verabschiedeten Gesetz gemäß Artikel 84 Absatz 1 Satz 5 und 6 des Grundgesetzes zuzustimmen.