Beschluss des Deutschen Bundestages
Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 181. Sitzung am 16. Juni 2005 die beiliegende Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses - Drucksache 015/5735 - zu dem

angenommen.

Anrufung des Vermittlungsausschusses: Drucksache. 210/05(B) HTML PDF
Deutscher Bundestag Drucksache 015/5735
15. Wahlperiode 15.06.05 Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zu dem Siebten Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen
- Drucksachen 015/3640, 015/5049, 015/5430 -

Berichterstatter
im Bundestag: Abgeordneter Ludwig Stiegler Berichterstatter
im Bundesrat: Minister Harald Schliemann

Der Bundestag wolle beschließen:

Das vom Deutschen Bundestag in seiner 164. Sitzung am 11. März 2005 beschlossene Siebte Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen wird nach Maßgabe der in der Anlage zusammengefassten Beschlüsse geändert.

Gemäß § 10 Abs. 3 Satz 1 seiner Geschäftsordnung hat der Vermittlungsausschuss beschlossen, dass im Deutschen Bundestag über die Änderungen gemeinsam abzustimmen ist.

Berlin, den 15. Juni 2005
Der Vermittlungsausschuss

Dr. Henning ScherfLudwig StieglerHarald Schliemann
VorsitzenderBerichterstatterBerichterstatter

Anlage

Siebtes Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Zu Artikel 1 (Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)

Artikel 1 wird wie folgt geändert:

Zu Artikel 2 (Änderung anderer Rechtsvorschriften)

Dem Artikel 2 wird folgender Absatz 9 angefügt: