Unterrichtung durch das Europäische Parlament
Entschließung des Europäischen Parlaments vom 21. Juni 2007 zu dem Entwurf für eine Entscheidung der Kommission zur Ausarbeitung eines regionalen Strategiepapiers 2007-2013 und eines mehrjährigen Richtprogramms für Asien

Zugeleitet mit Schreiben des Generalsekretärs des Europäischen Parlaments - 3509 - vom 10. Juli 2007.

Das Europäische Parlament hat die Entschließung in der Sitzung am 21. Juni 2007 angenommen.

Das Europäische Parlament,

A. in der Erwägung, dass der DCI-Verwaltungsausschuss am 8. Juni 2007 für den Entwurf für einen Beschluss der Kommission zur Ausarbeitung eines regionalen Strategiepapiers 2007-2013 und eines mehrjährigen Richtprogramms für Asien gestimmt hat (CMT-2007-1122),

B. in der Erwägung, dass das Europäische Parlament gemäß Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses 1999/468/EG und Nummer 1 der Vereinbarung zwischen dem Europäischen Parlament und der Kommission über die Modalitäten der Anwendung des Beschlusses 1999/468/EG3 den Entwurf der Durchführungsmaßnahmen, die dem DCI-Verwaltungsausschuss vorgelegt wurden, und die Ergebnisse der Abstimmung erhalten hat,

C. in der Erwägung, dass es in Artikel 2 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 heißt, dass "das wichtigste und übergeordnetste Ziele der Zusammenarbeit nach dieser Verordnung [...] die Beseitigung der Armut in den Partnerländern und -regionen im Kontext einer nachhaltigen Entwicklung" ist,

D. in der Erwägung, dass es in Artikel 2 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 heißt: "die in Artikel 1 Absatz 14 genannten Maßnahmen sind so zu gestalten, dass sie den Kriterien genügen, die der OECD/DAC [Ausschuss für Entwicklungshilfe der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung] für die öffentliche Entwicklungshilfe aufgestellt hat",

E. in der Erwägung, dass der OECD/DAC in seinen "Melderichtlinien für das Gläubigermeldesystem" (DCD/DAC(2002)21) öffentliche Entwicklungshilfe als Finanzströme in Länder auf der vom OECD/DAC erstellten Liste der Empfänger öffentlicher Entwicklungshilfe definiert, für die unter anderem alle Transaktionen mit dem Hauptziel der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung und des Wohlstands der Entwicklungsländer durchgeführt werden5,

F. in der Erwägung, dass in Artikel 19 Absätze 3 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1905/2006 geregelt ist, dass "Strategiepapiere grundsätzlich auf der Grundlage eines Dialogs mit den Partnerländern und -regionen und unter Beteiligung der Zivilgesellschaft und der regionalen und lokalen Behörden" erstellt werden und dass "die Kommission und die Mitgliedstaaten einander sowie weitere Geber und entwicklungspolitische Akteure, einschließlich Vertreter der Zivilgesellschaft und der regionalen lokalen Behörden, in einer frühen Phase des Programmierungsprozesses konsultieren, um die Komplementarität ihrer Kooperationsmaßnahmen zu fördern",