Beschluss des Bundesrates
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament und den Rat über die kurzfristige Krisenfestigkeit des europäischen Gassystems - Vorkehrungen für den Fall einer Unterbrechung der Gaslieferungen aus dem Osten im Herbst und Winter 2014/2015 - COM (2014) 654 final

Der Bundesrat hat gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG von der Vorlage Kenntnis genommen.

Der Beschluss ist gemäß § 35 GO BR gefasst worden.