Antrag des Landes Rheinland-Pfalz
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2009
(Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2009)

Punkt 30 der 859. Sitzung des Bundesrates am 12. Juni 2009

Der Bundesrat möge beschließen, zu dem Gesetzentwurf gemäß Artikel 110 Absatz 3 des Grundgesetzes wie folgt Stellung zu nehmen:

Zum Gesetzentwurf allgemein

Die Lage der deutschen Wirtschaft hat sich seit vergangenem Herbst drastisch verschlechtert. Der weltweite Einbruch der Konjunktur trifft Deutschland mit seinen international stark verflochtenen Unternehmen in besonderem Maße. Diese Entwicklung schlägt auch auf die öffentlichen Finanzen durch. Sowohl auf der Ausgabenseite als auch bei den Einnahmen aus Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen sind erhebliche Belastungen zu verkraften. Die Finanzpolitik steht daher vor enormen Herausforderungen. Ziel muss es sein, die wirtschaftliche Krise auch durch angemessene finanzpolitische Maßnahmen so schnell wie möglich zu überwinden. Zugleich gilt es, die Struktur der öffentlichen Haushalte dauerhaft im Blick zu behalten und im Sinne nachhaltiger und langfristig tragfähiger öffentlicher Finanzen auch in Zeiten der Krise verantwortungsbewusste Weichenstellungen für künftige Generationen vorzunehmen. Vor diesem Hintergrund besteht für - über die bereits in laufenden Gesetzgebungsverfahren befindlichen hinaus gehende - Steuersenkungen auf absehbare Zeit kein Spielraum.

Der Bundesrat erkennt vor diesem Hintergrund an, dass die finanziellen Konsequenzen der aktuellen Wirtschaftskrise eine höhere Nettokreditaufnahme im zweiten Nachtragshaushalt des Bundes für das Jahr 2009 erfordern. Die höhere Neuverschuldung beruht weitgehend auf den zu erwartenden konjunkturell bedingten Mindereinnahmen bei den Steuern. Zudem ergeben sich aufgrund der konjunkturellen Lage Mehrausgaben für den Arbeitsmarkt und die Sozialversicherung. Diese vorübergehend höheren Finanzierungsdefizite zur Bewältigung der Wirtschafts- und Finanzkrise ändern jedoch nichts an dem Erfordernis, bei konjunktureller Normallage und abseits krisenhafter Ausnahmesituationen im Grundsatz einen strukturellen Haushaltsausgleich ohne die Aufnahme neuer Schulden sicherzustellen.

Der Bundesrat erwartet, dass bei wieder besserer Konjunktur der in den vergangenen Jahren erfolgreich beschrittene Konsolidierungskurs konsequent fortgeführt wird.

Nur auf diese Weise ist gewährleistet, dass auch zukünftig ausreichend Spielraum für finanzpolitische Maßnahmen zur Vermeidung und Bekämpfung krisenhafter Entwicklungen besteht. Er verweist in diesem Zusammenhang auf die Beschlüsse der Föderalismuskommission II vom März 2009, die eine Weiterentwicklung der bestehenden Verschuldungsgrenzen zum Ziel haben, und geht davon aus, dass auch der Bund das Ziel eines Haushaltsausgleichs ohne neue Kredite verfolgt und seine dauerhaft zulässige Möglichkeit struktureller Verschuldung so wenig wie möglich in Anspruch nimmt.