Unterrichtung durch die Bundesregierung
Bericht der Bundesregierung über den Stand des Ausbaus für ein bedarfsgerechtes Angebot an Kindertagesbetreuung für Kinder unter drei Jahren - 2006 -

Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend Berlin, den 12. Juli 2006

Bundesministerin

An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Ministerpräsidenten
Peter Harry Carstensen

Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,

hiermit übersende ich Ihnen den von der Bundesregierung am 12. Juli 2006 zustimmend zur Kenntnis genommenen


Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ursula von der Leyen


*) Wird als Bundestags-Drucksache 016/2250 verteilt.

Ergänzende Texte:

§ 24a SGB VIII

§ 24a Übergangsregelung für die Ausgestaltung des Förderungsangebots

(1) Kann am 1. Januar 2005 in einem Land das für die Erfüllung der Verpflichtung nach § 24 Abs. 2 bis 6 erforderliche Angebot nicht gewährleistet werden, so können die Träger der öffentlichen Jugendhilfe beschließen, dass die Verpflichtung nach § 24 Abs. 2 bis 6 erst ab einem späteren Zeitpunkt, spätestens ab dem 1. Oktober 2010 erfüllt wird.

(2) In diesem Fall sind die örtlichen Träger im Rahmen ihrer Jugendhilfeplanung verpflichtet,

(3) Die Bundesregierung hat dem Deutschen Bundestag jährlich einen Bericht über den Stand des Ausbaus nach Absatz 2 vorzulegen.

(4) Solange das erforderliche Angebot noch nicht zur Verfügung steht, sind bei der Vergabe der neu geschaffenen Plätze