Beschluss des Bundesrates
Verordnung zu der Vereinbarung vom 20. März/25. April 2012 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik über die Errichtung einer Grenzbrücke über den Rhein zwischen Kehl und Straßburg

Der Bundesrat hat in seiner 901. Sitzung am 12. Oktober 2012 beschlossen, der Verordnung gemäß Artikel 80 Absatz 2 des Grundgesetzes zuzustimmen.