Empfehlungen Fz der Ausschüsse zu Punkt 85 der 813. Sitzung des Bundesrates am 8. Juli 2005
Bestellung eines Mitglieds des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau

1. Der Finanzausschuss empfiehlt dem Bundesrat,

als Mitglied des Verwaltungsrates der Kreditanstalt für Wiederaufbau für die restliche Amtszeit bis 31. Dezember 2006 gemäß § 7 Abs. 1 Nr. 3 und Abs. 3 des Gesetzes über die Kreditanstalt für Wiederaufbau zu bestellen.