Unterrichtung durch die Bundesregierung
Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik und (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) zur Einführung eines Schulobstprogramms KOM (2008) 442 endg.; Ratsdok. 11380/08

Übermittelt vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie am 16. Juli 2008 gemäß § 2 des Gesetzes über die Zusammenarbeit von Bund und Ländern in Angelegenheiten der Europäischen Union vom 12. März 1993 (BGBl. I S. 313), zuletzt geändert durch das Föderalismusreform-Begleitgesetz vom 5. September 2006 (BGBl. I S. 2098).

Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften hat die Vorlage am 10. Juli 2008 dem Bundesrat zugeleitet.

Die Vorlage ist von der Kommission am 11. Juli 2008 dem Generalsekretär/Hohen Vertreter des Rates der Europäischen Union übermittelt worden.

Das Europäische Parlament wird an den Beratungen beteiligt.


Hinweis: vgl.
Drucksache 568/04 (PDF) = AE-Nr. 042547,
Drucksache 939/06 (PDF) = AE-Nr. 061840,
Drucksache 072/07 (PDF) = AE-Nr. 070125 und
Drucksache 412/07 (PDF) = AE-Nr. 070483

Begründung

Mit der Verordnung (EG) Nr. 1182/2007 des Rates mit besonderen Vorschriften für den Obst- und Gemüsesektor erfolgte eine umfassende Reform des Obst- und Gemüsesektors mit dem Ziel, die Wettbewerbsfähigkeit und Marktorientierung dieses Sektors zu fördern und ihn stärker mit den anderen Bereichen der reformierten Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) in Einklang zu bringen. Eines der Hauptziele der reformierten gemeinsamen Marktorganisation besteht darin, den Rückgang des Obst- und Gemüseverbrauchs umzukehren.

Artikel 33 EG-Vertrag besagt, dass es Ziel der GAP ist, die Märkte zu stabilisieren, die Versorgung sicherzustellen und für die Belieferung der Verbraucher zu angemessenen Preisen Sorge zu tragen. Durch die Beteiligung der Gemeinschaft im Rahmen eines Schulobstprogramms mit dem Ziel, Obst und Gemüse sowie Bananen an Schüler in Bildungseinrichtungen abzugeben, würde diesen Zielen entsprochen. Des Weiteren würden junge Verbraucher durch das Schulobstprogramm veranlasst, Geschmack an Obst und Gemüse finden.

Daher besteht das allgemeine Ziel eines Programms für die Abgabe von Obst (und Gemüse) an Schulen in der Europäischen Union darin, einen politischen und finanziellen Rahmen für Initiativen der Mitgliedstaaten zu schaffen, um den Obst- und Gemüseanteil an der Ernährung von Kindern in dem Entwicklungsstadium dauerhaft zu erhöhen, in dem die Ernährungsgewohnheiten geprägt werden. Durch diese Investition in die Zukunft könnten die öffentlichen Gesundheitskosten, die für die Folgen schlechter Ernährung aufgebracht werden müssen vermieden bzw. reduziert werden. Des Weiteren würden die positiven Auswirkungen auf den Verbrauch zur Erfüllung der GAP-Ziele beitragen.

Da Fettleibigkeit in sozial benachteiligten Bevölkerungsgruppen zunimmt, würde das Schulobstprogramm auch positive soziale Auswirkungen haben und Ungleichheiten im Gesundheitsbereich verringern.

Die Bedeutung des Verzehrs von Obst und Gemüse für eine gesunde Ernährung wird auch im Weißbuch der Kommission mit dem Titel "Ernährung, Übergewicht, Adipositas: Eine Strategie für Europa" herausgestellt; dabei wird auf die Notwendigkeit kohärenter Maßnahmen auf europäischer Ebene hingewiesen und die Bedeutung der GAP bei der Beeinflussung der Ernährung in Europa insbesondere in Bezug auf die Bekämpfung von Fettleibigkeit und Übergewicht unterstrichen. Darin heißt es, dass "ein [...] Projekt "Obst in der Schule" ein [...] Schritt in die richtige Richtung wäre". In diesem Zusammenhang sieht Artikel 152 Absatz 1 EG-Vertrag vor, dass "bei der Festlegung und Durchführung aller Gemeinschaftspolitiken und -maßnahmen ein hohes Gesundheitsschutzniveau sichergestellt wird".

Bei der Annahme der Reform des Obst- und Gemüsesektors gab der Rat folgende Erklärung ab: "Angesichts des dramatischen Anstiegs der Fettleibigkeit bei Schulkindern, auf die in dem unlängst veröffentlichten Weißbuch der Kommission [...] hingewiesen wird, ersucht der Rat die Kommission, so bald wie möglich einen Vorschlag für eine Schulobst-Regelung vorzulegen dem eine Folgenabschätzung in Bezug auf die Vorteile, die Durchführbarkeit und die damit verbundenen Verwaltungskosten zugrunde liegt".

In dem Bericht des Europäischen Parlaments über den Entwurf des Gesamthaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2008 heißt es: "Das Europäische Parlament [...] bekräftigt erneut sein engagiertes Eintreten für die Veranschlagung angemessener Haushaltsmittel für die Abgabe von Obst und Gemüse an Schulen [...]; zeigt sich erstaunt darüber, dass der Rat seinen politischen Zusagen [...] nicht nachgekommen ist und es versäumt hat, bis zur Schaffung der Rechtsgrundlage eine neue Haushaltslinie und eine Reserve im Haushaltsplan zu schaffen; fordert die Kommission auf, [...] einen Legislativvorschlag vorzulegen, wie dies in den Schlussfolgerungen der Tagung des Rates der Landwirtschaftsminister vom Juni 2007 festgelegt wurde".

Entsprechend ihren Bemühungen um eine bessere Rechtsetzung hat die Kommission eine Folgenabschätzung für die vier möglichen Optionen eines Schulobstprogramms vorgenommen:

Aus der Folgenabschätzung ging hervor, dass die vierte Option ("Anstoß für Initiativen") für die Verwirklichung der angestrebten Ziele am geeignetsten erscheint.

Daher schlägt die Kommission vor, ein Schulobstprogramm auszuarbeiten, das im Hinblick auf eine größtmögliche Effizienz die drei Optionen umfasst, so dass ein Synergieeffekt erzielt wird.

Dieses Programm sollte folgende Elemente beinhalten:

Alle Programme würden somit drei Elemente beinhalten:

Dem Vorschlag liegt eine Folgenabschätzung bei, die von einer interdirektionalen Gruppe erstellt wurde, um die Vereinbarkeit mit den betreffenden Gemeinschaftspolitiken zu gewährleisten.

Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnungen (EG) Nr. 1290/2005 über die Finanzierung der Gemeinsamen Agrarpolitik und (EG) Nr. 1234/2007 über eine gemeinsame Organisation der Agrarmärkte und mit Sondervorschriften für bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse (Verordnung über die einheitliche GMO) zur Einführung eines Schulobstprogramms

Der Rat der europäischen Union -gestützt auf den Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft, insbesondere auf die Artikel 36 und 37, auf Vorschlag der Kommission, nach Stellungnahme des Europäischen Parlaments1, in Erwägung nachstehender Gründe:

Hat folgende Verordnung erlassen:

Artikel 1
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005

Dem Artikel 3 Absatz 1 der Verordnung (EG) Nr. 1290/2005 wird folgender Buchstabe f angefügt:

Artikel 2
Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1234/2007

Die Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 wird wie folgt geändert:

Artikel 3
Inkrafttreten


Geschehen zu Brüssel am
Im Namen des Rates
Der Präsident

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