Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages
Fünftes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes

Der Deutsche Bundestag hat in seiner 118. Sitzung am 17. Oktober 2019 aufgrund der Beschlussempfehlung und des Berichtes des Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz - Drucksache 19/13617 - den vom Bundesrat eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes (Studien- und Prüfungszeit im Studiengang "Rechtswissenschaft mit Abschluss erste Prüfung") - Drucksache 19/8581 - mit beigefügten Maßgaben, im Übrigen unverändert angenommen.

Fristablauf: 08.11.19
Erster Durchgang: Drucksache. 616/18 (PDF)

1. Die Überschrift des Gesetzes wird wie folgt gefasst:

"Fünftes Gesetz zur Änderung des Deutschen Richtergesetzes".

2. Artikel 1 wird wie folgt gefasst:

,Artikel 1

Das Deutsche Richtergesetz in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. April 1972(BGBl. I S. 173), das zuletzt durch Artikel 9 des Gesetzes vom B. Juni 2017 (BGBl. I S. 1570) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: